Springe direkt zum Inhalt, zum Menü.

Besuchsbedingungen

Achtung
Dies ist ein veralteter Browser!
Wir empfehlen für die Verwendung einen aktuellen Browser, da sonst diese Webseite nicht korrekt dargestellt wird.
Desweiteren stellen veraltete Browser ein Gefährdung für sich und andere durch nicht behobene Sicherheitslücken dar!
Aktuelle Browser und weitere Informationen finden sich z.B. auf der Seite browser-update.org.

Besuchsbedingungen

BESUCHSBEDINGUNGEN UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Lieber Kinobesucher,
wir freuen uns, Sie zu einem Kinobesuch bei uns begrüßen zu dürfen. Damit Sie und andere Besucher Ihr Kinoerlebnis genießen können, gelten für Ihren Kinobesuch einige Regeln, die Sie bitte der nachstehenden Darstellung entnehmen.

I. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Bedingungen für den Kinobesuch (kurz “Besuchsbedingungen”) gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen im Kino und für den Kauf sowie für die Nutzung von Tickets in den Lochmann Filmtheaterbetrieben.

(2) Für Ticketkäufe über das Internet oder über andere elektronische Medien gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der kinoheld GmbH, die im Rahmen der Bestellung zur Kenntnis genommen oder unter www.kinoheld.de/agb eingesehen werden können. Auch für diese Ticketkäufe gelten die nachfolgenden Bedingungen, soweit sie die Nutzung des Tickets betreffen.

II. Vertragsschluss

(1) Verträge über den Ticket-/Gutscheinerwerb, die vor Ort an der Kinokasse geschlossen werden, kommen mit den Lochmann Filmtheaterbetrieben zustande. Verträge über den Ticket-/Gutscheinerwerb, die über das Internet oder über andere elektronische Medien geschlossen werden, kommen mit der kinoheld GmbH zustande.

(2) Bei Erwerb der Tickets an einer Kartenkasse kommt der Kinobesuchsvertrag durch Entgegennahme und Bezahlung der Tickets an der Kinokasse zustande, bei Erwerb an den Ticketautomaten durch Auswurf der Tickets aus dem Automaten, wenn der Vertragsschluss nicht bereits vorher elektronisch erfolgt ist. Bei Gutscheinen und Freikarten kommt der Kinobesuchsvertrag mit Einlösen des Gutscheins/der Freikarte in ein Ticket zustande.

(3) Der Erwerb von ermäßigten Tickets und der Zutritt mit ermäßigten Tickets sind nur unter Vorlage des die Ermäßigung begründenden Nachweises gestattet. Nachträgliche Erstattungen sind ausgeschlossen. Tickets, die aufgrund nicht passender Altersfreigabe nicht eingelöst werden können, werden weder zurückgenommen noch umgetauscht. Beim Ticketerwerb ist deshalb die jeweilige Altersfreigabe zu beachten.

(4) Der Erwerb von Tickets und Gutscheinen erfolgt nur gegen EC-electronic cash (sofern im Kino vor Ort verfügbar) oder Bargeld. Aus Sicherheitsgründen werden keine 200- und 500-Euro-Scheine angenommen.

III. Ticketrückgabe/Rückerstattung Kaufpreis

(1) Mit Erwerb der Tickets an der Kinokasse entsteht mit den Lochmann Filmtheaterbetrieben ein verbindlicher Vertrag. Ein Anspruch auf Rückgabe und Erstattung der Kosten besteht nur dann, wenn die Vorführung nicht stattfindet, vor dem Abspann abgebrochen wird oder soweit der nachfolgende Absatz (2) ein Rückgaberecht vorsieht. Ein genereller Anspruch auf Rückgabe der Tickets besteht nicht. Die Lochmann Filmtheaterbetriebe können jedoch aus Kulanz an der Kinokasse gekaufte Tickets bis 60 Minuten vor Vorstellungsbeginn zurücknehmen und erstatten. Für online gekaufte Tickets gelten die Rückgabebedingungen der kinoheld GmbH.

(2) Die Lochmann Filmtheaterbetriebe behalten sich geringfügige Verschiebungen der Anfangszeiten und Änderungen des Kinosaals vor. Im Fall von Verschiebungen und Änderungen behalten Tickets ihre Gültigkeit, gegebenenfalls werden neue Plätze zugewiesen. Eine Rückgabe von Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises ist bei Verschiebungen von mehr als 30 Minuten möglich.

(3) Soweit die Voraussetzungen einer Ticketrückgabe vorliegen, erfolgen Rückerstattungen nur gegen Vorlage des Originaltickets und nur vor Vorstellungsbeginn. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. Die Lochmann Filmtheaterbetriebe sind berechtigt, soweit infolge Kartenzahlung möglich, die Identität von ursprünglichem Ticketerwerber und Rückgebendem anhand von amtlichen Ausweisdokumenten zu prüfen. Die Rückerstattung ist bei fehlendem Identitätsnachweis oder fehlender Identität aus Gründen der Missbrauchsprävention ausgeschlossen.

IV. Kinopass

(1) Der Kinopass ist eine Kundenkarte der Lochmann Filmtheaterbetriebe. Er wird ausschließlich von und für die Filmtheater der Lochmann Filmtheaterbetriebe ausgegeben; dies kann direkt an den Käufer als Endkunden oder an einen von ihm als Berechtigten benannten Dritten geschehen. Die Ausgabe erfolgt immer zu den Geschäftsbedingungen der Lochmann Filmtheaterbetriebe.

(2) Der Kinopass kann von jedem Besucher erworben werden. Personen, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, benötigen für den Erwerb und die Verwendung die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters.

(3) Der Kinopass ist ein guthabenbasiertes System mit der Möglichkeit, sich im Rahmen des jeweiligen Kartenguthabens in den Kinos der Lochmann Filmtheaterbetriebe bargeldlos zu bewegen. Er ist bei jedem Zahlungsvorgang unaufgefordert vorzulegen.

(4) Der Inhaber ist im Rahmen des auf der Karte vorhandenen Guthabens zum bargeldlosen Zahlungsverkehr in den Kinos der Lochmann Filmtheaterbetriebe berechtigt. Für diesen bargeldlosen Zahlungsverkehr gelten jeweils die erhobenen Barpreise. Begünstigungen für Kinopass-Inhaber sind immer gesondert gekennzeichnet und/oder ausgewiesen und mit dem Hinweis KINOPASS versehen.

(5) Der Kinopass kann gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 1,00 € und einem Mindestguthaben von 9,00 € erworben werden. Mit dem Erwerb wird eine PIN-Nummer zur Verwendung des Kinopasses im Internet ausgegeben.

(6) Ein Kinokartenkauf oder Zahlungsverkehr ohne ausreichendes Guthaben ist nicht möglich. Der Kinopass kann während der Öffnungszeiten an den Kinokassen der Lochmann Filmtheaterbetriebe jederzeit nachgeladen werden. Die Aufladung des Kinopasses erfolgt als Zahlungsmitteltausch. Die Mindestnachladung beträgt 10,00 €. Jede Zahlung/ Aufladung wird mit einem Beleg quittiert, der den Abbuchungsbetrag bzw. das neue Guthaben ausweist. Der Guthabennachweis wird zusätzlich im hausinternen EDV-System geführt. Außerdem ist es möglich, den Kinopass online aufzuladen. Online tritt die kinoheld GmbH als Vertragspartner für die Abwicklung der Aufladung des Kinopasses auf.

(7) Nach Anmeldung des Kinopasses im Internet wird zugleich das online abrufbare Bonuspunkte-Konto eröffnet, siehe dazu nachfolgend unter Ziff. 11.

(8) Mit der auf dem Kinopass rückseitig abgedruckten Kartennummer und der beim Kauf ausgegebenen PIN-Nummer können im Internet Kinoeintrittskarten reserviert und gekauft werden. Beim Ticketkauf wird der erforderliche Betrag vom Kinopass abgebucht, mit einem Beleg quittiert und im hausinternen EDV-System sowie im System der kinoheld GmbH gespeichert.

(9) Bei der Nutzung des Kinopasses im Internet haften weder die Lochmann Filmtheaterbetriebe noch die kinoheld GmbH für Schäden und/oder Datenverluste, die durch andere Datennetzwerke, insbesondere das Internet, Telefonverbindungen und/oder Hard- bzw. Software des Nutzers selbst oder Dritter verursacht werden. Gleiches gilt für fehlerhafte, unvollständige, durch eine unterbrochene Übertragung ermittelte, gelöschte oder mangelhafte Daten.

(10) Reservierungen über den Kinopass sind im Internet und in den Kinos der Lochmann Filmtheaterbetriebe direkt möglich.

(11) Mit der Verwendung des Kinopasses nimmt der Inhaber zugleich an dem damit verbundenen Bonussystem in der Weise teil, dass ihm pro 1 € Umsatz ein Bonuspunkt gutgeschrieben wird. Beim Online-Ticketerwerb werden für die kinoheld-Servicepauschale keine Bonuspunkte gutgeschrieben. Werden pro Vorstellung mehrere Eintrittskarten über den Kinopass gebucht, werden alle Eintrittskarten dem Bonuskonto gutgeschrieben. Bei späteren Umsätzen wird das Bonusguthaben entsprechend dem jeweiligen Schlüssel verrechnet.

(12) Bei Missbrauch können einzelne Dienste oder der komplette Kinopass gesperrt werden. Missbrauch liegt u. a. vor, wenn unter Verwendung des Kinopasses Tickets reserviert und nicht abgeholt werden. Der Umfang der Sperrung bemisst sich nach dem bei den Lochmann Filmtheaterbetrieben eingetretenen Verlust.

(13) Sollte ein Kinopass verloren gehen oder entwendet werden, hat der Inhaber diesen durch das nächstgelegene Kino der Lochmann Filmtheaterbetriebe sperren zu lassen. Gegen eine Schutzgebühr von 5,00 € wird eine neue Karte mit dem jeweiligen Guthaben und den jeweiligen Bonuspunkten ausgestellt. Die neue Karte kann im nächstgelegenen Kino der Lochmann Filmtheaterbetriebe abgeholt werden. Zur Legitimation ist ein Personalausweis vorzulegen.

(14) Eine entgeltliche Übertragung des Kinopasses auf Dritte ist unzulässig und berechtigt das jeweilige Kino der Lochmann Filmtheaterbetriebe zum Einzug und zur Sperrung der Karte. Die Auszahlung eines etwaigen noch vorhandenen Guthabens ist nicht möglich. Das Guthaben kann jedoch für den einmaligen Erwerb von Eintrittskarten zu den für jedermann geltenden Bedingungen aufgebraucht werden.

(15) Die Daten und Buchungsvorgänge werden innerhalb der Lochmann Filmtheaterbetriebe ausschließlich für interne Zwecke verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Für den Umgang mit den Daten, die während der Onlinebuchung über die kinoheld GmbH oder den kinoheld Buchungs-Iframe entstehen, gelten die Datenschutzrichtlinien der kinoheld GmbH. Bestimmungen des Jugendschutzes und der FSK-Richtlinien bleiben durch die Verwendung des Kinopasses unberührt.

V. Kinobesuchsregeln

(1) Der Besucher muss während der gesamten Dauer des Besuchs im Besitz eines gültigen Tickets sein. Verstöße gegen diese Verpflichtung können eine Straftat darstellen und Schadensersatzansprüche der Filmverleihunternehmen auslösen. Bei Leistungserschleichung wird ein erhöhtes Eintrittsgeld in Höhe von 50,00 € erhoben. Das Ticket muss vor dem Betreten des Saals in ausgedruckter oder elektronischer Form zur Überprüfung vorgezeigt werden.

(2) Kindern unter 2 Jahren ist der Zutritt zu Kinovorstellungen generell zu deren eigenem Schutz nicht gestattet. Kinder bis 6 Jahre dürfen Kinovorstellungen ausschließlich zusammen mit einer erziehungsbeauftragten Person besuchen. Diese Person ist zur ständigen Beaufsichtigung des Kindes verpflichtet.

(3) Kinder und Jugendliche erhalten nur Zutritt zu Filmvorführungen, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Es ist auch erziehungsberechtigten Personen nicht erlaubt, Kinder in Filme mit einer ungeeigneten FSK-Freigabe mitzunehmen. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz und die Altersfreigabe unserer Filme sind im Foyer ausgehängt und auf den Internetseiten der Lochmann Filmtheaterbetriebe abrufbar. Bestehen Zweifel über das Alter, sind die Lochmann Filmtheaterbetriebe verpflichtet und berechtigt, das Alter zu überprüfen. Bei fehlender Legitimation ist der Zutritt ausgeschlossen.

(4) Die Theaterleitung und die Mitarbeiter der Lochmann Filmtheaterbetriebe üben das Hausrecht aus. Im Interesse der Sicherheit sind die Besucher verpflichtet, den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für Anweisungen, die den Brandschutz betreffen, wie z.B. das Freihalten von Fluchtwegen.

(5) Offensichtlich stark alkoholisierte oder anderweitig berauschte Besucher sind nicht berechtigt, das Kino zu betreten oder sich darin aufzuhalten. Eine Erstattung des Eintrittspreises bei einem Verweis aus den Räumen erfolgt nicht.

(6) Jedes Ticket berechtigt ausschließlich zum Besuch der auf dem Ticket aufgeführten Vorstellung(en).

(7) Reservierte und bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn nicht abgeholte Tickets können vom jeweiligen Kinobetrieb wieder in den freien Verkauf gegeben werden. Der Anspruch durch die reservierende Person verfällt in diesem Moment.

(8) Sämtliche Aktivitäten, die über den Kinobesuch hinausgehen, sind im und auf dem Kinogelände nur mit Zustimmung der Lochmann Filmtheaterbetriebe gestattet. Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates, Tretrollern und sonstigen Spiel- und Sportgeräten ist im Gebäude untersagt. Ab Vorstellungsbeginn sind Mobiltelefone auszuschalten. Einzige Ausnahme sind Telefone, die für den Einsatz barrierefreier Funktionen verwendet werden. Störungen sind ebenso zu unterlassen wie die Belästigung oder Diskriminierung anderer Gäste oder des Personals.

(9) Gesetzesverstöße sowie erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen diese Besuchsbedingungen können mit einem Verweis aus dem Filmtheater ohne Erstattung des Eintrittspreises und mit Hausverbot geahndet werden.

(10) Die Lochmann Filmtheaterbetriebe können den Zutritt insbesondere dann verweigern, wenn der Aufdruck auf den Karten bzw. das online erworbene Ticket unbefugt manipuliert oder beschädigt wurden.

(11) Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot. Dieses beinhaltet auch den Gebrauch von E-Zigaretten.

(12) Die bei 3D-Vorführungen ausgegebenen Brillen bleiben Eigentum des Veranstalters und müssen nach der Vorstellung zurückgegeben werden. Ausgenommen sind Brillen, die an der Kasse mit dem Kinoeintritt erworben werden können. Verlorene oder beschädigte Brillen werden mit einer Gebühr von 10,00 € in Rechnung gestellt.

(13) Verteilen von Werbematerialien aller Art sowie Plakatierungen sind in den Räumlichkeiten ohne schriftliche Zustimmung der Theaterleitung nicht gestattet.

(14) Betteln und Hausieren sowie Feilbieten von Waren ist in den Räumlichkeiten untersagt.

VI. Zutrittsbeschränkungen

(1) Einkaufstaschen, Koffer, Rucksäcke und ähnliche Behältnisse dürfen nicht in die Kinosäle mitgenommen werden, sie sind während der Vorstellung an den dafür vorgesehenen Stellen zu deponieren. Für mitgebrachte Taschen, Garderobe und im Kino verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

(2) Die Mitnahme und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken sind nicht gestattet.

(3) Die Mitnahme von sperrigen oder gefährlichen Gegenständen, wie z.B. Feuerwerkskörpern oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen, Waffen und gefährlichen Werkzeugen, Sprühdosen, Lärminstrumenten, Laserstiften, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln und Tieren – mit Ausnahme solcher, die zur Unterstützung bei körperlicher oder geistiger Behinderung erforderlich sind – ist nicht gestattet.

(4) Die Mitnahme von Bild-, Film- und Tonaufnahmegeräten ist mit Ausnahme von Mobiltelefonen nicht gestattet.

VII. Ton- und Bildaufnahmen bei besonderen Veranstaltungen

(1) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen von Sondervorstellungen oder einzelnen Veranstaltungen in unserem Hause Ton- und Bildaufnahmen durch von uns beauftragte oder akkreditierte Personen und Dienstleister erstellt werden können. Mit diesen Aufnahmen sollen sowohl die Veranstaltung an sich, als auch die Teilnahme einzelner Personen dokumentiert werden. Über unsere Webseiten informieren wir i.d.R. im Vorfeld über solche Veranstaltungen.

(2) Betroffen von Aufnahmen können sowohl der gesamte öffentliche Raum, die Kinosäle während und um Filmvorführungen als auch alle weiteren frei zugänglichen Räumlichkeiten einschließlich dem Foyer des Hauses sein. Finden weitere mit der Veranstaltung verbundene Aktionen auf unserem Grundstück oder um das Kinogebäude herum statt, so sind auch dort Aufnahmen möglich.

(3) Wir weisen weiterhin darauf hin, dass wir die Anfertigung und Veröffentlichung der Aufnahmen aufgrund eines berechtigten Interesses durchführen. Diese Interessen sind als berechtigt im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO anzusehen. Dies schließt die Veröffentlichung der Aufnahmen auch im Internet, in Printmedien und den sozialen Medien, zu werblichen bzw. kommunikativen Zwecken im Kontext der besuchten Veranstaltung ein.

(4) Liegt bei Aufnahmen der Fokus auf einzelnen Personen, haben die Betroffenen das Recht und die Möglichkeit, den Fotografen oder die filmende Person unmittelbar darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen.

(5) Es gilt unsere Datenschutzerklärung, die unter esslingen.traumpalast.de/datenschutz eingesehen werden kann.

VIII. Verbot von Ton- und Bildaufnahmen, Vertragsstrafe

(1) Es ist nicht gestattet, Ton-, Bild-, oder Filmaufnahmen der Filmvorführungen oder der Kinoräumlichkeiten zu erstellen oder solche Aufnahmen ganz oder teilweise über das Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

(2) Für jeden Verstoß gegen das vorgenannte Verbot im Hinblick auf Filmvorführungen können die Lochmann Filmtheaterbetriebe die Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 1.000,00 € verlangen, es sei denn, es kann bewiesen werden, dass ein Schaden nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche von den Lochmann Filmtheaterbetrieben bleibt hiervon unberührt.

IX. Haftungsausschluss

(1) Schadensersatzansprüche gegen die Lochmann Filmtheaterbetriebe – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit die Lochmann Filmtheaterbetriebe oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

(2) Die vorstehende Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

X. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Regelungen in den Besuchsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so betrifft dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. In diesen Fällen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des BGB. Dasselbe gilt für lückenhafte Regelungen.

Die Lochmann Filmtheaterbetriebe wünschen allen Besuchern ein behagliches Eintauchen in die Welt großer Gefühle!

Stand: 22. November 2018
Lochmann Filmtheaterbetriebe
Rilkeweg 1
73635 Rudersberg

Die Allgemeinen Besuchsbedingungen gibt es hier zum Download im PDF-Format (Größe 104,4 kB).

Um das PDF-Dokument betrachten und ausdrucken zu können, können Sie z.B. den Adobe Acrobat Reader auf Ihrem Computer installieren. Diesen können Sie bei Bedarf hier herunterladen.